Artikel 3 Räumlicher Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswir­ken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.

2 Für privatrechtliche Ansprüche gilt das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht. Vor­behalten bleiben zudem die Bestimmun­gen zum räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs.

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Haftungsausschluss: Der hier angeführte Gesetzestext entspricht der am 25. September 2020 (Stand am 1. September 2023) veröffentlichten Fassung. Für etwaige Fehler übernimmt activeMind.ch keine Haftung.