Das neue Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz

Sarah Linke
Rechtsanwältin

Das Datenschutzrecht in der Schweiz wurde grundlegend überarbeitet. Das neue Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz – DSG) orientiert sich an der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vor allem mit dem Ziel wieder einen positiven Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zu erhalten.

Das neue DSG sowie die neue Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) sind am 1. September 2023 in Kraft getreten. Wir zeigen auf, worauf Schweizer Unternehmen achten müssen und wie sie die neuen Vorschriften zum Datenschutz am besten umsetzen.

Warum ein neues Schweizer Datenschutzgesetz?

Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz stammte in der alten Version aus dem Jahr 1993. Vor allem durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung in den umliegenden EU-Staaten kam die Schweiz in Zugzwang, ihr nationales Datenschutzrecht zu überarbeiten. Die Gleichwertigkeit des derzeitigen Schweizer Gesetzes mit der entsprechenden EU-Regulierung war nicht mehr gegeben.

Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission aus dem Jahre 2000 stand somit auf der Kippe. Die Schweiz lief Gefahr als unsicheres Drittland eingestuft zu werden. Ohne bestehenden Angemessenheitsbeschluss müsste der Datenverkehr zwischen der Schweiz und EU bzw. EWR (Europäischem Wirtschaftsraum) mit geeigneten Garantien im Einzelfall abgesichert werden, insbesondere mit Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO).

Es ist demnach nicht verwunderlich, dass die alte Fassung des DSG umfassend revidiert wurde, mit dem Ziel die technologischen Entwicklungen und die EU-Vorgaben zu berücksichtigen. Einigung über den Entwurf gab es bereits 25. September 2020 im Schweizer Parlament. Am 31. August 2022 verabschiedete der Bundesrat das neue DSG.

Nachdem nun das Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, gibt es keine Übergangsfrist. Schweizer Unternehmen sind demnach gut beraten, die neuen Anforderungen schnellstens umzusetzen.

Die wichtigsten Regelungen des neuen Schweizer Datenschutzrechts

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird unter dem neuen DSG ausgeweitet und erstreckt sich nun auch auf Datenbearbeitungen, die sich in der Schweiz auswirken, obwohl sie im Ausland veranlasst wurden. Beispielsweise müssen Unternehmen, welche ihren Sitz im Ausland haben und von dort Personendaten von natürlichen Personen in der Schweiz bearbeiten, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder Profile zu erstellen, das neue DSG beachten.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz

Durch die Änderungen des neuen DSG findet eine deutliche Annäherung des Schweizer Datenschutzrechts an die DSGVO statt. Als wichtigste Neuerung ist die erhöhte Transparenz (Information über Datenbearbeitungen) und Stärkung der Rechte der betroffenen Personen zu nennen. Aber auch die Stärkung der Datenschutzbehörde und der Ausbau der Strafbestimmungen gehören zu den zentralen Aspekten der Revision.

Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Datenübermittlungen bleiben bestehende Regelungen weitgehend unberührt. Der Bundesrat (und nicht mehr der EDÖB wie unter dem alten Datenschutzrecht) entscheidet, ob eine Jurisdiktion ein angemessenes Datenschutzniveau bietet oder nicht. Die grenzüberschreitende Weitergabe an eine beliebige Jurisdiktion mit einem positiven Angemessenheitsentscheid ist dann erlaubt.

In Bezug auf Datentransfers in die USA ist die Situation ähnlich wie in der EU. Nachdem der EDÖB dem Regime des Swiss-U.S. Privacy Shield die Anerkennung als Grundlage für einen angemessenen Datenschutz für die Datenbekanntgabe von der Schweiz an die USA abgesprochen hat, muss die Datenverarbeitung auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche Unternehmensregeln (BCR) können hierfür verwendet werden.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen in der Schweiz

Verantwortliche und Auftragsbearbeiter mit Sitz in der Schweiz sollten umgehend folgende Massnahmen umsetzen:

  • Führen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Datenbearbeitungen durch, um anschliessend im Rahmen einer Gap-Analyse den datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf festzustellen.
  • Stellen Sie sicher, dass Betroffene ausreichend informiert werden.
  • Legen Sie Prozesse fest, um Betroffenenanfragen nachkommen zu können.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie auf Datenschutzvorfälle reagieren können und ein Meldeprozess vorhanden ist.
  • Erstellen und pflegen Sie ein aktuelles Verzeichnis der Datenbearbeitung
  • Überprüfen Sie die Datenbearbeitungen durch Auftragsbearbeiter.
  • Schulen Sie Mitarbeiter, die Zugriff auf Personendaten haben, zu den Anforderungen des DSG.

Unternehmen, die bereits ein Datenschutzmanagement nach Anforderungen der DSGVO eingeführt haben, werden geringeren Handlungsbedarf haben als Unternehmen, die solche Massnahmen noch nicht ergriffen haben.