Checkliste:

Risikovorprüfung

Eine Risikovorprüfung ist gemäss Art. 22 DSG (Datenschutzgesetz) immer dann durchzuführen, wenn ein hohes Risiko für die Grundrechte einer betroffenen Person bestehen könnte. Mit der Risikovorprüfung bzw. Schwellwertanalyse wird ermittelt, ob anschliessend eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden muss.

Bei activeMind.ch finden Sie eine Checkliste mit integriertem Prüfschema für die Risikovorprüfung. Sie können diese Checkliste als Word-Dokument herunterladen und ggfs. auf Ihre individuellen Bedingungen anpassen. So haben Sie im Fall neuer oder massgeblich angepasster Datenbearbeitungen mit ggfs. hohem Risiko immer eine passende Checkliste für die Risikovorprüfung parat.

Die Risikovorprüfung dient der zeitigen Identifikation und Bewertung möglicher Gefahren. Sie ist möglichst frühzeitig, idealerweise bereits während der Projektplanung, durchzuführen – selbst dann, wenn die Details der Datenbearbeitung noch nicht vollständig feststehen. Bei der Anpassung oder Weiterentwicklung bestehender Anwendungen sollte stets ein Abgleich zwischen der bisherigen und der geplanten Datenbearbeitung erfolgen.

Hinweis: Checkliste und Prüfschema zur Risikovorprüfung im Rahmen der DSFA decken ggfs. nicht alle Aspekte in Ihrem Unternehmen ab. Bitte prüfen Sie den Text daher und/oder ziehen einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Juristen hinzu.

Tipp: Lesen Sie unsere ausführliche Anleitung zur Risikovorprüfung und Datenschutz-Folgenabschätzung nach Schweizer DSG.

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