Verordnung über Datenschutzzertifizierungen

Volltext der Schweizer Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) zum einfachen Nachschlagen und Zitieren.

Schnelleinstieg

1. Abschnitt 1 2 3
2. Abschnitt 4 5 6 7 8 9 10
3. Abschnitt 11 12
4. Abschnitt 13 14
Anhang 1 2

Volltext der Verordnung

Verordnung über Datenschutzzertifizierungen vom 31. August 2022

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 13 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG), verordnet:

1. Abschnitt: Zertifizierungsstellen

2. Abschnitt: Gegenstand und Verfahren

3. Abschnitt: Sanktionen

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Anhang

Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personals


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